AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unser gesamtes Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Arami Autoteile. Die Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Waren-Katalog dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie sind an Ihre Bestellung für die Dauer von zwei Wochen ab Eingang bei uns gebunden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Annahme. Ein Kaufvertrag kommt durch Annahmeerklärung zustande. Sie erhalten zudem eine schriftliche Bestellbestätigung.
3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und einen Link zu unseren AGB zu. Kunden, die online bestellen können den Vertragstext in unserem Kunden-Login einsehen.
4. Lieferbedingungen
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Transportverpackung. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten und den Versandinformationen erfahren Sie bei den Angeboten im Online-Shop oder können bei uns erfragt werden. Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten. Vorbehaltlich der Selbstbelieferung werden wir für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, werden wir die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkosten nachliefern, soweit dies für Sie zumutbar ist.
5. Bezahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den angegebenen Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir übersenden Ihnen jegliche Rechnung per Postversand oder mit Ihrer Einwilligung per E-Mail. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Darüber hinaus versenden wir gegebenenfalls Sammelrechnungen zweimal im Monat. Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Ihnen steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit unserer Hauptforderung steht, von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Eine Aufrechnung mit Forderungen eines Konzernunternehmens des Käufers ist generell ausgeschlossen. Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Preiserhöhung
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Käufers ist ausgeschlossen.
7. Austauschpfand
Sie haben bei einigen Artikeln die Möglichkeit zwischen Neuware und einem Austauschteil zu wählen. Austauschteile sind gebrauchte, technisch und optisch aufgearbeitete bzw. instandgesetzte Teile. Wählen Sie ein Austauschteil, berechnen wir Ihnen zum Kaufpreis ein Pfand. Das Pfand wird erstattet, sobald der Kunde sein Altteil an unseren Firmensitz geschickt hat und für eine Überholung noch geeignet ist. Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung des Pfandes in Höhe des eingezahlten Betrags. Es gilt die Regelverjährung von drei Jahren.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie - unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wenn Sie die Vorbehaltssache mit anderen Gegenständen verbinden, vermischen oder diese verarbeiten, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung bzw. Vermischung oder Verarbeitung. Ist Ihre Sache als Hauptsache anzusehen, so haben Sie uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Verlangen insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
9. Transportschäden
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf Kosten des Käufers ab.
10. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Beim Verkauf neu hergestellter Sachen gilt Folgendes: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist oder • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart.
11. Konstruktions- und Formänderungen sowie Abweichungen
Konstruktions-/Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern diese aus besonderen Gründen dem Käufer zumutbar sind. Sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und für den Käufer zumutbar ist, stellen diese Änderungen keinen Sachmangel dar.
12. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, • oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.